Mitgliedschaft
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Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Sie verpflichten sich den von der Jahresversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag jährlich zu zahlen. Juristische Personen gelten als Kollektivmitglieder und sind in ihren Rechten Einzelmitgliedern gleichgestellt. Pro Person (natürlich oder juristisch) kann ein Stimm-und Wahlrecht ausgeübt werden.
Der Verein besteht aus:
- Einzelmitgliedern
- Paarmitgliedern (Ehe- und Lebenspartner)
- Juristischen Personen (Kollektivmitglieder)
- Ehrenmitgliedern
- Gönnern (ohne Stimmrecht)
Mitgliederbeiträge
Einzelmitglieder SFr. 35.00
Paarmitglieder SFr. 45.00
Kollektivmitglieder SFr. 35.00